NWB-News

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Aktuelle Nachrichten
  • Der Kauf eines E-Autos kann mit bis zu 6.000 € bezuschusst werden. Schnellerer und einfacherer Widerruf bei Onlineverfahren mit einem einfachen Klick. Über diese und weitere im Juni 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.
  • Einer US-amerikanischen sog. S-Corporation, die in den USA infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, aus deutscher Sicht aber eine Kapitalgesellschaft ist, steht als nutzungsberechtigter Gesellschaft für die Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft das sog. Schachtelprivileg nach Art. 10 Abs. 3 DBA-USA 1989/2008 zu, soweit die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger besteuert werden (Bestätigung des BFH-Urteils v. 26.6.2013 - I R 48/12, BStBl II 2014, 367). Daran ändert § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes materiell-rechtlich nichts. Aus der Anwendung der Vorschrift auf die Ausschüttungen an eine S-Corporation ergibt sich lediglich, dass nicht diese selbst, sondern deren Gesellschafter den Anspruch auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer gegenüber dem BZSt geltend zu machen haben (BFH, Urteil v. 11.3.2026 - I R 13/23; veröffentlicht am 28.5.2026).
  • Die Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung (hier: Härten) von Metall durch Plasmanitrieren ist nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigt (BFH, Beschluss v. 24.2.2026 - VII R 15/23; veröffentlicht am 28.5.2026).
  • Der Anspruch auf Differenzkindergeld ist gemäß Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn die Familie mit dem Kind in einem anderen Mitgliedstaat lebt, dieser niedrigere Familienleistungen als die Bundesrepublik Deutschland erbringt und ein deutscher Kindergeldanspruch allein darauf beruhen würde, dass der Antragsteller wegen Einkünften gemäß § 21 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG) behandelt wird (BFH, Urteil v. 15.1.2026 - III R 7/23; veröffentlicht am 28.5.2026).
  • Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus (BFH, Urteil v. 21.4.2026 - IX R 34/24; veröffentlicht am 28.5.2026).