Die Bundesrepublik Deutschland hat der Russischen Föderation am 30.6.2026 notifiziert, dass das Abkommen vom 29.5.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und sein Protokoll vom selben Tag, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 15.10.2007 zur Änderung dieses Abkommens, mit Wirkung vom 1.1.2027 suspendiert wird. Hierüber informiert das BMF.