Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt (Festhalten am Urteil des BFH v. 22.7.2010 - V R 4/09, BStBl II 2013, 590: BFH, Beschluss v. 16.4.2026 -V R 16/24; veröffentlicht am 27.8.2026).