Steuer-News aktuell
Das Update IDEA 13.1 in englischer Sprache ist da. Neben einem neuen Dashboard-Modul, verbessertem Plug-in-Management und zahlreichen Detailverbesserungen enthält die Version auch kritische Systemhinweise, etwa zum Support-Ende für Windows 10. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Folgende Änderungenwurden vorgenommen:
Verbesserungen bestehender Funktionen
Fehlerbehebungen
Quelle: Caseware Inc. unter https://idea.caseware.com
BMF-Schreiben vom 14.07.2025: 2. Änderung der GoBD unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2025-07-14-GoBD-2-aenderung.html
BFH-Urteil vom 09.05.2025, Az. IX R 1/24: Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen - versagt! - Volltext unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520187/
1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt.
2. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlossen.
vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , 23.11.2023, Az: 2 K 349/21
BFH vom 23.04.2025, Az. I B 51/22 - Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren - Volltext unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520124/
Leitsätze
NV: Erkenntnisse aus der Auswertung einer Festplatte durch einen Außenprüfer (hier: E-Mail-Verkehr) können im Besteuerungsverfahren einem qualifizierten Verwertungsverbot unterliegen, wenn die Festplatte im Rahmen eines gegen eine andere Person wegen einer Nichtsteuerstraftat durchgeführten Ermittlungsverfahrens sichergestellt und dem Außenprüfer von der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Durchsicht nach § 110 der Strafprozessordnung zur vollständigen Auswertung überlassen worden ist.
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg , 04. August 2022, Az: 3 K 3127/18