Wer Wahlrechte bei Corona-Hilfen nicht rechtzeitig ausübt, verliert sie endgültig. Gleiches gilt für Sachverhaltsargumente. Das VG Düsseldorf zeigt in seinem aktuellen Urteil, dass es nach dem Schlussbescheid zu spät dafür ist.
Mit einem gleichlautenden Ländererlass haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche und Änderungsanträge, die im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag vor 2020 anhängig waren, zurückgewiesen.
Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekanntgegeben.