Das Update des Mannheim Tax Index 2025 zeigt u.a., dass sich die relative steuerliche Standortattraktivität bei Niedrig- und Hochsteuerstandorten nur wenig verändert.
Das BMF macht bekannt, dass durch Notenwechsel zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs Bahrain die Gegenseitigkeit hinsichtlich der steuerfreien Behandlung von Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen durch die beiden Staaten festgestellt ist.
Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei.
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2026 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu aufgelegt.