Deloitte-News

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  • Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin dann keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird.
  • Der Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war.
  • Am 5. Januar 2026 wurde das ?Side-by-Side Package? des OECD/G20 Inclusive Framework veröffentlicht. In dem Dokument ist neben den Details des ?Side-by-Side System?, mit dem das Nebeneinander v.a. der US-Mindestbesteuerung nach dem GILTI/NCTI-Regime und der globalen Mindestbesteuerung neu geregelt wird, ein neuer Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen (?Simplified ETR Safe Harbour?) und ein neuer Safe Harbour für substanzbasierte steuerliche Zulagen (?Substance-based Tax Incentive (SBTI) Safe Harbour) enthalten. Das Paket basiert auf der Einigung zwischen den USA und den G7 im Sommer 2025, als im Lichte der Androhung einer Strafbesteuerung (Sec. 899) vereinbart wurde, dass Konzerne, deren Obergesellschaft in den USA ansässig ist, keiner Primär- oder Sekundärergänzungssteuer unterliegen sollen.
  • Die tatsächliche Durchführung eines EAV ist nach Auffassung des FG zum Ende der Mindestlaufzeit rückblickend zu beurteilen. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgte Vertragsänderungen seien hierbei zu berücksichtigen.
  • ?Wann sind E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe aufbewahrungspflichtig
    und ist die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung stets berechtigt,
    deren Vorlage zu verlangen?