Deloitte-News

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  • Der BFH hat dem EuGH vier Fragen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren vorgelegt.
  • Das BMF nimmt mit Schreiben vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung. Das Schreiben berücksichtigt die Änderungen durch die Jahressteuergesetze 2020 und 2022 und durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2023. Das Schreiben ist ab dem 01.01.2026 anzuwenden.
  • Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach §?17 EStG dar. Allerdings ist ein rückwirkender Wegfall des Veräußerungsgewinns möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird. Dazu muss der Irrtum von beiden Vertragspartnern geteilt werden, bereits bei Vertragsabschluss vorliegen und in die Risikosphäre beider Vertragspartner fallen.
  • Wird eine GmbH & Co. KG durch Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, können die verrechenbaren Verluste im Sinne von § 15a EStG des (ehemaligen) Kommanditisten bei einem späteren Verkauf seiner (einbringungsgeborenen) Anteile an der Kapitalgesellschaft nicht mit dem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn verrechnet werden.
  • ?Mit Beschluss vom 22.05.2025 (V R 22/23) legte der BFH dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der Erweiterung der Steuerbegünstigung für zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vor. Laut Pressemitteilung vom 17.07.2025 steht zur Diskussion, ob § 57 Abs. 3 AO eine verbotene staatliche Beihilfe nach Art. 107 AEUV darstellt. Zugleich bestätigt der BFH im Revisionsverfahren die Auffassung des FG Hamburg und verwirft das sog. doppelte Satzungserfordernis der Finanzverwaltung.