Der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) bringt eine Vielzahl punktueller Anpassungen im Steuerrecht, mit Schwerpunkt auf technischen Klarstellungen, Änderungen aufgrund von Rechtsprechung und Digitalisierung. Hervorzuheben sind Anpassungen im Bereich der Quellensteuerverfahren, die Kodifizierung der Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft und im Lohnsteuerabzugsverfahren.