Deloitte-News

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  • Eine überarbeitete Außenprüfungsordnung ist am 10.09.2026 in Kraft getreten. Gegenüber der noch aus dem Jahr 2000 stammenden Betriebsprüfungsordnung ergeben sich einige Änderungen, u.a. die Aufnahme eines risikoorientierten Prüfungsansatzes, die Festlegung einer zeitnahen Außenprüfung als allgemeinen Prüfungsgrundsatz, die Möglichkeit der Vereinbarung von Rahmenvereinbarungen mit dem Finanzamt sowie Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen.
  • Mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Umstrukturierungsschritte können die grunderwerbsteuerliche Konzernbegünstigung nach § 6a GrEStG infolge einer Verletzung der Nachbehaltensfrist gefährden. Das FG Niedersachsen nimmt eine vorgangsbezogene Bestimmung des herrschenden Unternehmens vor. Die fortbestehende Beherrschung durch einen übergeordneten Gesellschafter genügt nicht. Eine nachfolgende Abspaltung kann daher zum Verlust der Steuerbegünstigung führen.
  • Mit der Verordnung (EU) 2026/2108 vom 16. September 2026 hat die EU den reformierten Unionszollkodex (R-UZK) verabschiedet. Die Reform gilt als die größte Neuausrichtung des europäischen Zollrechts seit Jahrzehnten und soll die Zollunion stärker digitalisieren, vereinheitlichen und auf die Herausforderungen des globalen Handels sowie des E-Commerce ausrichten. Die Anwendung erfolgt schrittweise ab dem 21. September 2027, einzelne Regelungen gelten bereits seit 20. September 2026.
  • Der Bundesrat hat am 25.09.2026 zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen. Zu den wesentlichen Punkten zählen Vorschläge für Änderungen bei der Verlustverrechnung für Kommanditisten, der Thesaurierungsbegünstigung und den geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie Vorschläge zur Immobilienbesteuerung, Unternehmensnachfolge und Gewerbesteuer.
  • Die Bundesregierung hat am 23.09.2026 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassen- und elektronischen Belegpflichtverabschiedet und damit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gestartet. Der Entwurf sieht insbesondere die Einführung einer Kassenpflicht und einer elektronischen Belegbereitstellungspflicht sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen vor. Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf mehrere Änderungen.