Eine überarbeitete Außenprüfungsordnung ist am 10.09.2026 in Kraft getreten. Gegenüber der noch aus dem Jahr 2000 stammenden Betriebsprüfungsordnung ergeben sich einige Änderungen, u.a. die Aufnahme eines risikoorientierten Prüfungsansatzes, die Festlegung einer zeitnahen Außenprüfung als allgemeinen Prüfungsgrundsatz, die Möglichkeit der Vereinbarung von Rahmenvereinbarungen mit dem Finanzamt sowie Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen.