Deloitte-News

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  • Das am 13.02.2026 veröffentlichte Entwurfsschreiben des BMF enthält aktualisierte Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht.
  • Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters - ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile - rechnerisch auf mindestens 95 % (90 % nach aktueller Rechtslage), ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung erfüllt.
  • ?Eine nationale Regelung, die den Vorsteuerabzug auf einen späteren Zeitraum verschiebt, weil die Rechnung erst nach dem Leistungszeitraum, aber vor Abgabe der Steuererklärung zugeht, verstößt gegen das Unionsrecht. Und wie steht es mit der deutschen Regelung?
  • Mit Wirkung zum 17.02.2026 wurden Vietnam und die Turks- und Caicos-Inseln auf die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. EU-Blacklist) aufgenommen (Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago wurden hingegen von der Liste gestrichen).
  • Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind als Betriebseinnahme zu erfassen, auch wenn Nachzahlungszinsen für Gewerbesteuer vom Abzug als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG ausgenommen sind.