Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach §?17 EStG dar. Allerdings ist ein rückwirkender Wegfall des Veräußerungsgewinns möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird. Dazu muss der Irrtum von beiden Vertragspartnern geteilt werden, bereits bei Vertragsabschluss vorliegen und in die Risikosphäre beider Vertragspartner fallen.