BFH-Urteil vom 24.03.2026, VIII R 6/24 - Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen:

EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 1, EStG § 4 Abs 7, EStG § 4 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, EStG VZ 2017

vorgehend Hessisches Finanzgericht , 13. Oktober 2022, Az: 10 K 1672/19

Leitsätze
Der Aufzeichnungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG wird in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufgezeichnet werden.

vollständiges Urteil unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610098/


powered by social2s